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   OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 19 W 63/03   

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https://dejure.org/2004,7479
OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 19 W 63/03 (https://dejure.org/2004,7479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.2004 - 19 W 63/03 (https://dejure.org/2004,7479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 19 W 63/03 (https://dejure.org/2004,7479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit einer Richterin; Eingriff in das Recht auf den gesetzlichen Richter wegen eines Fehlers bei der Anwendung der Geschäftsverteilung ; Einholen eines psychiatrischen Gutachtens zur Prüfung der Prozessfähigkeit, ohne sich zuvor durch ihre Anhörung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Befangenheit eines Richters wegen Einholung eines Gutachtens zur Prozeßfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 42

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42
    Ablehnung eines Richters, der ein psychiatrisches Gutachten zur Prüfung der Prozessfähigkeit einholt, ohne sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 42 § 571 Abs. 2 S. 2
    Besorgnis der Befangenheit wegen Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über die Prozessfähigkeit einer Partei

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVg 5/92

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellung der Prozessunfähigkeit - Persönliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 19 W 63/03
    Es ist wegen dieser schwerwiegenden Folgen für den Betroffenen anerkannt, daß er vor der Verneinung seiner Prozeßfähigkeit persönlich angehört werden muß (BSG NJW 1994, 215f; BGH NJW 2000, 290).
  • VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
    Überdies stelle die unterlassene vorherige persönliche Anhörung des Antragsstellers einen derart groben Verstoß gegen das Willkürverbot dar, dass - wie es das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluss vom 9. Januar 2004 (Az. 19 W 63/03) in einem vergleichbaren Fall festgestellt habe - hieraus zwingend der Anschein erwachse, die erkennenden Richter seien ihm gegenüber voreingenommen.
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